Hessisches Ministerium der Finanzen

Steuererklärungen wurden 2024 in Rekordzeit bearbeitet

Über 1,6 Millionen Einkommensteuererklärungen für 2023 wurden in Hessen bearbeitet – in einer Rekordzeit von durchschnittlich rund 44 Tagen. Die Erstattung betrug im Schnitt 959 Euro.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„2024 haben Hessens Finanzämter die Einkommensteuererklärungen für das Vorjahr in durchschnittlich nur rund 44 Tagen bearbeitet – ein neuer Bestwert! Im Vergleich zum Vorjahr ist die Bearbeitungszeit damit um eine ganze Woche gesunken. Das ist umso bemerkenswerter, da durch die geänderten Abgabefristen in Folge der Corona-Pandemie noch immer eine Bugwelle existierte, in der deutlich mehr Erklärungen als sonst gleichzeitig abgegeben wurden.“

„Das hervorragende Ergebnis bei der Bearbeitungszeit der Steuererklärungen ist ein Verdienst aller Kolleginnen und Kollegen in der Steuerverwaltung. Sie haben trotz Mehrbelastungen – etwa durch die Umsetzung der Grundsteuerreform – einmal mehr gezeigt, wie leistungsfähig die Hessische Steuerverwaltung ist. Dafür ein herzliches Dankeschön!“

„In der Freude über den neuen Rekord bei den Bearbeitungszeiten sollte aber eine Tatsache nicht untergehen: Geschwindigkeit ist nicht alles und auch nicht das Wichtigste bei der Bearbeitung von Steuererklärungen. Nach wie vor stehen Sorgfalt und Qualität an erster Stelle – gerade auch vor dem Hintergrund eines leider immer komplexer werdenden Steuersystems.“

„Die sinkenden Bearbeitungszeiten bei den Steuererklärungen sind auch möglich, weil die Digitalisierung der Steuerverwaltung schon weit fortgeschritten ist. So wird inzwischen fast ein Viertel der Steuerklärungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Hessen automatisiert – und entsprechend schneller – bearbeitet. Das ist Digitalisierung, die dem Menschen dient.“
 

Fragen und Antworten

2024 lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Einkommensteuerklärungen für 2023 in Hessens Finanzämtern bei durchschnittlich rund 44 Tagen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Bearbeitungszeit damit um etwa sieben Tage gesunken. In den vergangenen Jahren ist auch insgesamt ein positiver Trend klar erkennbar: 2018 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer noch bei 58 Tagen. 2019 verkürzte sie sich auf 52 Tage, 2020 auf 47 Tage und erreichte 2021 mit 46 Tagen die bisherige Bestmarke. Damals war der Erklärungseingang wegen der Corona-Pandemie niedriger als üblich, woraus in den Folgejahren eine Bugwelle mit besonders vielen Steuererklärungen resultierte (siehe unten). 2022 und 2023 war die Bearbeitungszeit in der Folge erstmals seit Jahren leicht gestiegen – auf rund 50 beziehungsweise 51 Tage.

Wegen der Corona-Pandemie wurden 2021 die bundesweiten Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen verlängert – für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung selbst abgeben, zum Beispiel um drei Monate von Juli auf Oktober. Seit 2023 werden die Fristen schrittweise wieder verkürzt, was in den Finanzämtern zu einer Zusammenballung – oder Bugwelle – von Steuererklärungen führt.

Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen schwankt immer innerhalb normaler Parameter. Sie ist unmittelbar abhängig von den individuellen Verhältnissen des Steuerfalls – wie zum Beispiel der Komplexität des Sachverhalts –, dem Umfang und der Vollständigkeit der Angaben, sowie eventuell notwendigen Rückfragen des Finanzamts oder periodischen Schwankungen im Eingang der Erklärungen. Was regelmäßig die Bearbeitung vereinfacht und auch beschleunigen kann, ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung über ELSTER.

Die Zahl der bearbeiteten Steuererklärungen für das Vorjahr – also für 2023 – ist auf 1.670.000 gestiegen. Wegen der geänderten Abgabefristen während der Corona-Pandemie sind 2024 außerdem auch besonders viele Steuererklärungen aus den Jahren zuvor – also aus 2022 und 2021 – zusätzlich bearbeitet worden. Dadurch ist die Zahl der insgesamt bearbeiteten Steuererklärungen 2024 stark gestiegen und hat mit 2.570.000 einen deutlichen Höchstwert erreicht.

Dank der Digitalisierung und kontinuierlichen Verbesserung der Abläufe in den Finanzämtern können viele Erklärungen trotz des komplexen Steuerrechts schneller und teilweise sogar automatisiert bearbeitet werden. Bei den Arbeitnehmerfällen ist der Anteil der automatisch bearbeiteten Fälle am höchsten und lag im vergangenen Jahr bei 23,5 Prozent – im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von rund zwei Prozentpunkten. 2024 wurde also fast jede vierte Steuererklärung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Hessen komplett automatisch bearbeitet.

Die durchschnittliche Erstattung lag 2024 bei rund 959 Euro.

Weitere Informationen gibt es beim Digitalen Finanzamt der Hessischen Steuerverwaltung: Unterfinanzamt.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fensterfinden sich ständig aktualisierte Informationen zu steuerlichen Themen und ELSTER, sowie verschiedene Kontaktmöglichkeiten.