Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Gutachten bestätigt Gesetzentwurf als verfassungskonform

Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz haben erneut an die Bundesregierung appelliert, eine Beschlussfassung zum hessischen Gesetzentwurf, der das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll, im Deutschen Bundestag herbeizuführen und eine Zustimmung zum Gesetzentwurf zu empfehlen.

„Israelbezogener Antisemitismus wird immer offener geäußert und verbreitet. Als Hessische Landesregierung können wir das nicht hinnehmen. Wer Israel das Existenzrecht abspricht, gefährdet jüdisches Leben. Und wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an. Deshalb werden wir alles tun, um Antisemitismus zu bekämpfen. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie schützt aber nicht jede Äußerung vor rechtlichen Konsequenzen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine Lücke im Strafrecht schließen und die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen. Denn der Schutz jüdischen Lebens ist mehr als nur ein Bekenntnis, er ist deutsche Staatsräson. Der Gesetzentwurf ist ein Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land: Der Staat schaut nicht weg. Wir stehen an eurer Seite“, sagte der Hessische Ministerpräsident.

Gutachten sieht Gesetzentwurf mit Grundgesetz vereinbar

Der Justizminister stellte an diesem Montag in Berlin ein verfassungsrechtliches Gutachten vor, wonach der hessische Gesetzentwurf, der das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll, verfassungskonform ist.

„Antisemitismus ist leider ein wichtiges Thema in unserem Land, das erleben wir erneut in diesen Tagen. Antisemitismus dürfen wir niemals hinnehmen, sondern müssen ihm entschieden entgegentreten. Seit dem 7. Oktober 2023 gibt es einen steilen Anstieg der antisemitisch motivierten Straftaten. Auf den Straßen in deutschen Großstädten wird gegen Juden gehetzt und dem jüdischen Staat Israel das Existenzrecht abgesprochen“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Zu sagen ‚Man müsste mal etwas tun‘, ist zu wenig. Wir haben deshalb einen konkreten Vorschlag gemacht, wie wir jüdisches Leben in Deutschland besser schützen und gegen antisemitische Parolen auf deutschen Straßen besser vorgehen können. Eine überwältigende Mehrheit der Länder hat dem hessischen Gesetzentwurf im Bundesrat zugestimmt und für die Einbringung in den Deutschen Bundestag gestimmt. Der Vorschlag ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies zeigt das von uns vorgelegte verfassungsrechtliche Gutachten. Wir haben die vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken ernst genommen, geprüft und ausgeräumt. Die Bundesregierung sollte sich daher dem Votum der Länder anschließen, den Gesetzentwurf unterstützen und damit einen wesentlichen Beitrag zum Kampf gegen Antisemitismus in unserem Land ermöglichen.“

Zentralrat fordert rechtssichere Reform

„Der Antisemitismus, der seit dem 7. Oktober 2023 explosionsartig gestiegen ist, hat sich immer stärker in der Mitte unserer Gesellschaft eingenistet. Immer häufiger tritt er in seiner israelbezogenen Form auf und wendet sich gegen das Selbstbestimmungsrecht des jüdischen Volkes. Israel wird als Chiffre für Jüdinnen und Juden verwendet. Wer ‚Tod Israel‘ skandiert, will dessen gewaltsame Beseitigung und fordert damit den Angriff auf dessen jüdische Bewohner. Der fortschreitenden Normalisierung des Judenhasses seit dem 7. Oktober ist unser Rechtsstaat ohne eine Reform seiner Gesetze nicht gewachsen.

Ich bin der hessischen Landesregierung für ihren Vorstoß zu dieser Reform des Strafrechts dankbar. Ob der § 130 StGB dafür der richtige Ort ist, ist allerdings eine andere Frage. Es geht im Kern um den Aufruf zur gewaltsamen Zerstörung eines anderen Staates. Im Bereich der Straftaten gegen ausländische Staaten scheint eine solche Vorschrift aus meiner Sicht daher besser aufgehoben.

Am Ende der Debatte muss eine rechtssichere Reform unseres Strafrechts stehen. Hier steht insbesondere die Bundesregierung in der Pflicht, die Bundesratsinitiative aus Hessen nicht bloß zu kommentieren, sondern dem Parlament einen rechtssicheren Gesetzentwurf zur Verabschiedung vorzulegen“, sagte Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung im Juli dem hessischen Gesetzentwurf zugestimmt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz hatten in den Monaten zuvor intensiv um Zustimmung geworben. „Wie der Bundestag entscheiden wird, ist offen. Wir nehmen aber durchaus eine breite Sympathie für unseren Gesetzentwurf wahr und werden weiterhin für eine Unterstützung werben“, so der Justizminister.

Gesetzentwurf fügt sich in bestehendes Strafrecht ein

Nach dem vorgelegten Gutachten ist der hessische Gesetzentwurf verfassungskonform. Er fügt sich spannungsfrei in die weiteren Regelungen des § 130 StGB ein und ergänzt diese sinnvoll. Wer sich gegen die Einführung der neuen Regelung ausspreche, müsse konsequenterweise auch die sehr ähnlichen anderen Varianten des Volksverhetzungsparagrafen infrage stellen und eine grundlegende Reform einfordern.

„Ein Beispiel ist der Paragraf 130 Absatz 3: Die Vorschrift stellt unter bestimmten Voraussetzungen das öffentliche Billigen, Leugnen oder Verharmlosen von NS-Verbrechen unter Strafe. Wer allein deshalb gegen eine neue, ähnlich strukturierte Regelung argumentiert, weil sie einen bestimmten historischen Sachverhalt ausdrücklich erfasst, müsste daher konsequenterweise auch diese bestehenden Vorschriften grundsätzlich infrage stellen. Das zeigt, dass der Sonderrechtscharakter allein noch kein ausreichendes Argument gegen eine Ergänzung des bestehenden Regelungskonzepts ist“, sagte Prof. Dr. Steffen Augsberg, Professor für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen, der das Gutachten erstellt hat.

Gesetzeslücke soll geschlossen werden

Das geltende Recht sieht bisher keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel und den Aufruf zur Beseitigung Israels vor. Derzeit können beispielsweise einschlägige Parolen nur sanktioniert werden, sofern sie die Billigung von Straftaten enthalten oder es sich um die Übernahme von Losungen der Terrororganisation Hamas („From the river to the sea“) handelt. Dabei geht es aber nur um einen kleinen Teil der relevanten Fälle. Der Nachweis dieser Taten gestaltet sich zudem schwierig, da die Beschuldigten in der Regel versuchen, den antisemitischen Charakter ihrer Wortbeiträge zu verbergen.

„Der israelbezogene Antisemitismus hat sich in den zurückliegenden Jahren zur bestimmenden Form des Judenhasses in Deutschland entwickelt und das gesellschaftliche Klima in unserem Land für Jüdinnen und Juden dramatisch verschlechtert. Wir erleben den schlimmsten Grad der Judenfeindlichkeit in Deutschland seit der Shoah. Die Auslöschung Israels, ob als unmittelbare oder versteckte Forderung, ist zum Synonym für den Aufruf zum Mord an Juden geworden und verbindet über den Umweg des Antizionismus die unterschiedlichen extremistischen Lager. Die Lebenswirklichkeit, die Sicherheit und die Zukunftsperspektiven für Juden in Deutschland haben sich dadurch so massiv verschlechtert, dass die Öffentliche Ordnung und die Öffentliche Sicherheit für Jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet sind. Die grundgesetzlich verbürgte Religionsfreiheit ist für Jüdisches Leben in Deutschland derzeit nicht gesichert. Um dieser Entwicklung wirksam entgegentreten zu können, müssen wir die bestehende Gesetzeslücke schließen. Die Hessische Initiative verfolgt genau diese Absicht“, sagte Uwe Becker, Hessischer Beauftragter für Jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus.

Deutsche Staatsräson - Bekenntnis und verfassungsrechtlicher Auftrag

Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs ist die sogenannte Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Der Beschluss eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Äußerungen und Parolen unter Strafe zu stellen. Konkret geht es um solche, die die „Verfassungsidentität“ der Bundesrepublik Deutschland berühren und zu ihr im Widerspruch stehen. Der grundgesetzliche Auftrag sieht eine gesellschaftliche Ordnung im Sinne eines Gegenentwurfs zur Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus vor. Äußerungen, die diesen fundamentalen Grundsätzen widersprechen – dazu gehört die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel –, können demnach sanktioniert werden.

„Das Andenken der Opfer des Holocaust zu bewahren, die jüdischen Nachfahren der Überlebenden des Holocaust zu schützen und ihren als sichere Heimstätte gedachten souveränen jüdischen Staat zu bewahren, ist das, was wir in aller Kürze als ‚Staatsräson‘ bezeichnen“, sagte Heinz. „Der Nationalstaat des jüdischen Volkes wurde eben deshalb gegründet, um die Opfer der Shoah und ihre Nachfahren vor erneuter Verfolgung und Entmenschlichung zu schützen. Aus genau diesem Grund ist die Sicherheit Israels auch deutsche Staatsräson. Unser Gesetzentwurf sorgt dafür, dass dieser Begriff auf seinen verfassungsrechtlichen Gehalt zurückgeführt wird und damit die notwendige rechtliche Kontur erhält“, so der Justizminister. 

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