Die vorgesehenen Return-Hubs sind ein wichtiges Instrument, um Staat und Gesellschaft zu entlasten. Wir müssen auf diejenigen, die ausreisepflichtig sind, mehr Druck ausüben. Die Ausreisepflicht steht nicht am Anfang, sondern am Ende eines rechtsstaatlichen, in der Regel langen Verfahrens. Wenn die Ausreisepflicht feststeht, muss sie auch gelten. Dabei sind die Betroffenen zunächst einmal aufgerufen, ihrer Pflicht zur Ausreise selbst nachzukommen. Auch wenn wir die freiwillige Ausreise kontinuierlich steigern konnten, gibt es immer noch zu viele Personen, die sich ihrer Pflicht zur Ausreise entziehen. Es bleibt dann nur das aufwändige Verfahren der Abschiebung. Die Return-Hubs reduzieren die Attraktivität, trotz Ausreisepflicht in unserem Land zu verbleiben. Sie sind ein Anreiz für freiwillige Ausreisen und sie steigern die Wirkungsmacht des Staates bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht. Ich begrüße es sehr, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt mit anderen EU-Ländern bereits an der Einrichtung von Return Hubs arbeitet. Die Migrationswende setzt sich aus vielen Einzelmaßnamen zusammen, die ineinandergreifen und sich ergänzen. Mit der Rückkehr-Verordnung setzen wir diesen erfolgreichen Weg konsequent fort.
Weitere Regeln für ausreisepflichtige Personen
Die Rückkehr-Verordnung bietet darüber hinaus weitere Instrumente. Wer kein Aufenthaltsrecht in der Union hat, ist künftig ausdrücklich verpflichtet, den Mitgliedstaat zu verlassen und mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Wer diese Mitwirkung verweigert, muss mit Konsequenzen rechnen, etwa mit gekürzten Leistungen, dem Verlust von Rückkehrhilfen, mit Geldstrafen oder, wo das nationale Recht es vorsieht, sogar mit strafrechtlichen Sanktionen. Mit der Europäischen Rückkehranordnung können die Mitgliedstaaten zudem die Rückkehrentscheidungen der anderen Mitgliedstaaten anerkennen. Diese Anerkennung bleibt vorerst freiwillig, doch die Kommission kann drei Jahre nach Inkrafttreten vorschlagen, sie verbindlich zu machen. Und für Drittstaatsangehörige, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sieht die Verordnung besondere Maßnahmen vor, bis hin zu einem unbefristeten Einreiseverbot oder einer Haft von mehr als 24 Monaten im Einzelfall. Zudem ermöglicht die Rückkehr-Verordnung den Mitgliedstaaten durch Sanktionen, Einreisesperren, Haft und Haftalternativen wie die Handyortung mehr Umsetzungsspielräume bei der Ausreisepflicht.
Eine erfolgreiche Migrationswende gelingt nur, wenn alle Ebenen – Land, Bund und Europa – an einem Strang ziehen. Die Europäische Union schafft mit der Rückkehr-Verordnung einen gemeinsamen Rahmen, um Ausreisepflichten tatsächlich umzusetzen.
Rückführungen nehmen zu
Dass sich konsequentes Handeln lohnt, zeigt die Entwicklung in Hessen. Bis August dieses Jahres wurden 1.199 Personen zurückgeführt, und damit schon jetzt fast 15 Prozent mehr als im gesamten Jahr 2022 mit 1.048 Rückführungen. Besonders erfreulich ist die gestiegene Erfolgsquote. Im Jahr 2023 waren lediglich 48 Prozent der Abschiebungen erfolgreich, 2024 waren es 54 Prozent und 2025 bereits 59 Prozent. Im Juni und Juli dieses Jahres lag die Quote bei 73 Prozent, im August bei 72 Prozent und von Januar bis August insgesamt bei 66 Prozent. Damit nimmt Hessen einen absoluten Spitzenplatz unter den Bundesländern ein. Auch die freiwilligen Ausreisen konnten wir weiter steigern. Bis August sind 1.879 Personen freiwillig ausgereist, mehr als im gesamten Jahr 2023 mit 1.817. Dieser Erfolg ist kein Selbstläufer. Er ist das Ergebnis klarer politischer Weichenstellungen und der engagierten Arbeit unserer Behörden.
Die von Bund und Ländern ergriffenen Maßnahmen zeigen Wirkung, die Zugangszahlen sind drastisch gesunken und von Deutschland geht das klare Signal aus, dass unsere Aufnahmebereitschaft Grenzen hat. Trotzdem sind wir noch nicht am Ziel. Mit der Rückkehrverordnung und mit den Return Hubs setzen wir diesen erfolgreichen Weg konsequent fort, gemeinsam mit dem Bund und der Europäischen Union, und wir werden für weitere Entlastungen von Staat und Gesellschaft sorgen.
Umsetzung auf europäischer Ebene
Hessen hat die Rückkehr-Verordnung im Rahmen der Innenministerkonferenz bereits zum Thema gemacht und auf eine effektive Ausgestaltung hingewirkt. Auch in die kommende Innenministerkonferenz im Dezember werde ich das Thema wieder einbringen, um die Umsetzungsspielräume in der EU-Rückkehr-Verordnung im Interesse der Migrationswende zu nutzen und die Länder rechtzeitig einzubeziehen. Ich bin mir sicher, dass wir im Länderkreis in der Notwendigkeit der wirkungsvollen Umsetzung übereinstimmen.“